Nach § 137 SGB V
Strukturierter Qualitätsbericht nach § 137 SGB V
Die Qualitätssicherung im Krankenhaus ist ein wichtiges Ziel des § 137 im SGB V. Neben verschiedenen Regelungen, z.B. zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung, zur Einführung von Qualitätsmanagement oder zur Abrechnung von Leistungen mit den Kostenträgern, legt der § 137 fest, dass die Krankenhäuser regelmäßige Berichte über ihre Behandlungsmöglichkeiten und ihr Qualitätsmanagement schreiben.
Dieser Qualitätsbericht richtet sich an die Öffentlichkeit. Er macht die Leistungen, die in einem Krankenhaus erbracht werden, vergleichbar. Damit erhalten u.a. Patienten, Angehörige, einweisende Ärzte und Kostenträger eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines Krankenhauses.
Der Bericht des Zeitraumes 2004 steht Ihnen hier als Download zur Verfügung (benötigt den kostenlosen Adobe Reader)










